Wie kann ich als Übungsleiter:in die App über den Verein laufen lassen?
Die Turnlehrer-App kann unterschiedlich finanziert werden. Folgende Möglichkeiten sind aus unserer Erfahrung möglich:
1. Übungsleiterpauschale
Die Lizenz kann von Übungsleiter:innen selbst erworben und anschließend über die Übungsleiterpauschale bzw. im Rahmen der Aufwandsentschädigung erstattet werden.
Argumentationshilfen:
- „Die Kosten stehen in direktem Zusammenhang mit der Trainertätigkeit.“
- „Die App unterstützt gezielt das Training durch strukturierte Lernwege und Video-Feedback.“
2. Abteilungsbudget
Die Lizenz kann über das reguläre Trainings- oder Abteilungsbudget finanziert werden – vergleichbar mit Fortbildungen oder Trainingsmaterial.
Argumentationshilfen:
- „Die App ist ein digitales Trainingswerkzeug und damit eine fachliche Investition in die Qualität der Abteilung.“
- „Die App ersetzt teilweise externe Fortbildungen und dient der fachlichen Weiterentwicklung aller Übungsleiter:innen.“
- „Sie erleichtert die Einarbeitung neuer (Nachwuchs-) Übungsleiter:innen und bietet ihnen methodische Sicherheit bei Technikvermittlung und Korrektur.“
3. Umlage auf Trainingsgruppen
Anteilig über einen kleinen Zusatzbeitrag in Leistungs- oder Wettkampfgruppen.
Argumentationshilfen:
- „Die App ist auch zuhause nutzbar und erweitert das Training über die Hallenzeiten hinaus.“
- „Turner:innen können eigene Videos analysieren und gezielt an Schwächen arbeiten.“
„Es gibt erfahrungsgemäß mehrere Wege zur Finanzierung – einer passt auch zu Deinem Verein. Lass uns gemeinsam eine passende Lösung finden!“
